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#16. Digitaler Produktpass (DPP): Welche Daten müssen in den DPP? Ein Überblick zur Ökodesign-Verordnung (ESPR)

In zahlreichen Gesprächen über den Digitalen Produktpass (DPP) und in Beiträgen auf LinkedIn steht eine Frage logischerweise immer wieder im Mittelpunkt: Welche Daten müssen konkret in einen DPP rein?

Auch wenn das Thema für ein Audio-Format nicht perfekt geeignet ist, bringt dieser Beitrag Klarheit und macht die Anforderungen greifbarer.

Die wichtigste Erkenntnis vorneweg: Es gibt noch keine feste Liste

Die EU-Ökodesign-Verordnung – konkret die Verordnung (EU) 2024/1781 – enthält definitiv keine konkrete, abschließende Datenpunktliste für den Digitalen Produktpass (DPP).

Der Grund dafür ist ganz einfach: Die konkreten Daten bzw. Datenpunkte werden erst durch produktspezifische delegierte Rechtsakte festgelegt.

  • Bereits im Bereich der Begriffsbestimmungen in der ESPR heißt es, dass ein DPP ein produktspezifischer Datensatz ist, der Informationen enthält, welche dann in einem noch zu erlassenden delegierten Rechtsakt genannt werden.
  • Auch in Artikel 7, in welchem es um die Informationsanforderungen geht, heißt es ganz konkret: Produkte müssen die Informationsanforderungen erfüllen, die in erlassenen delegierten Rechtsakten festgelegt sind.

Stand jetzt (März 2026): Da es noch keine delegierten Rechtsakte gibt, wissen wir auch noch nicht sicher, welche Datenpunkte für welche Produktgruppen relevant werden.

Welche Datenkategorien zu erwarten sind

Obwohl die Spezifikationen noch ausstehen, definiert die ESPR bereits Kategorien, aus denen man gewisse Datenpunkte ableiten kann. Diese werden wahrscheinlich so oder so ähnlich in den delegierten Rechtsakten konkret definiert.

Wer sich hier schon ein genaueres Bild machen möchte, kann einen Blick auf die bereits feststehende Liste für Batterien werfen. An ihr lässt sich ablesen, in welche Richtung es vermutlich auch bei anderen Digitalen Produktpässen gehen wird.

Folgende Datenpunkte und Kategorien lassen sich aus der Rahmenverordnung ableiten:

Grundsätzliche Produkt-Informationen

  • Produkt-ID
  • Konkrete Modellbezeichnung
  • Chargennummer
  • Seriennummer (wenn vorhanden und gefordert)
  • Tatsächlicher Hersteller, Produktionsort und vermutlich ein Produktionsdatum

Informationen zur Materialzusammensetzung

  • Materialarten
  • Prozentuale Zusammensetzung (beispielsweise bei Textilien sicher relevant)
  • Anteil an recyceltem Material
  • Besorgniserregende Stoffe: Hierzu steht in der Ökodesign-Verordnung bereits etwas mehr geschrieben. Es wird um Nummerncodes der Stoffe, internationale Nomenklaturen für chemische Stoffe sowie die Konzentration dieser Stoffe gehen.

Umwelt- und Nachhaltigkeitsinformationen

  • CO2-Fußabdruck
  • Energieverbrauch
  • Wasserverbrauch
  • Informationen zur Lebensdauer

Lebensdauer, Reparatur und Kreislaufwirtschaft

  • Ersatzteilverfügbarkeit
  • Reparaturanleitungen und Demontageanleitungen
  • Software-Updates und Betriebsanleitungen
  • Generelle Infos zur Recyclingfähigkeit an sich
  • Hinweise zur Entsorgung und (sofern vorhanden) Rücknahmesysteme

Zertifikate und Konformität

  • Konformitätserklärungen
  • Angewandte Normen
  • Prüfberichte und Zertifizierungen

Wichtiger Hinweis zum Datenschutz: Definitiv sollen nicht alle diese Informationen öffentlich verfügbar sein. Je nach Produkt und Datenpunkt werden die Daten nur für bestimmte, definierte Personengruppen zugänglich gemacht.

Rahmencharakter und die Anforderungen aus Artikel 8

Die Europäische Kommission kann die Informationsanforderungen abhängig von der Charakteristik der Produktgruppe festlegen. Dabei können für bestimmte Werte einzelne, eindeutige Parameter oder auch aggregierte Parameter genutzt werden. Die Verordnung hält fest, dass die Kommission „gegebenenfalls“ dies oder das tun kann – es handelt sich eben um eine Rahmenverordnung und noch keine konkrete Spezifizierung.

Artikel 8 der Verordnung legt jedoch klar fest, was in den kommenden delegierten Rechtsakten zwingend enthalten sein muss:

  1. Die Definition der Produktgruppe inklusive des passenden Warencodes.
  2. Die tatsächlichen Ökodesign-Anforderungen (sowohl hinsichtlich dessen, was gewährleistet sein soll, als auch welche Informationsanforderungen gelten).
  3. Explizit genannte, ausgeschlossene Produktparameter.
  4. Die anzuwendenden Prüf-, Mess- oder Berechnungsnormen bzw. Methoden (und vieles mehr).