Der Countdown läuft: Am 18. Februar 2027 wird der erste verpflichtende Digitale Produktpass (DPP) in der Europäischen Union zur Pflicht – der Batteriepass (oder BatteryPass) aus der sogenannten Batterieverordnung. Da diese Folge am 18. Februar 2026 online geht, verbleibt Unternehmen exakt ein Jahr Zeit, um sich auf den realen Start vorzubereiten.
In diesem Beitrag gehen wir tief in die Details der Verordnung ein, klären das dahinterstehende System, beleuchten die Datenpunkte und zeigen den exakten Fahrplan für die kommenden Monate.
Hintergrund: Die EU-Batterieverordnung und der Green Deal
Die gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung Nummer 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien. Neben der EU-Ökodesignverordnung (ESPR) ist sie die zweite wichtige Verordnung für digitale Produktpässe.
Das Besondere: Die Batterieverordnung ist zeitlich vor der ESPR in Kraft getreten. Daher regelt sie verschiedene Dinge bereits im Detail, welche die ESPR als Rahmenverordnung eher allgemein angibt. Dennoch verweist die Batterieverordnung an verschiedenen Stellen bei der Umsetzung auf die Ökodesign-Verordnung (ESPR).
Der Hintergrund beider Verordnungen ist der EU Green Deal. Die übergeordneten Ziele für das Jahr 2050 sind:
- Keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr zu emittieren.
- Das Wirtschaftswachstum von der Nutzung knapper Ressourcen abzukoppeln.
- Die Elektromobilität als einen Schlüsselfaktor zu nutzen.
Produkte und Batterien müssen daher nachhaltig beschafft und erzeugt werden. Der Batteriepass wurde geschaffen, um neue Vorschriften bezüglich Nachhaltigkeit, Leistung, Sicherheit, Sammlung, Recycling und der weiteren Nutzung (Second Life) zu begleiten und eine deutlich bessere Informationslage über den gesamten Lebenszyklus sicherzustellen.
Für welche Batterien gilt die Pflicht ab Februar 2027?
Ab dem 18. Februar 2027 müssen folgende Batterietypen zwingend mit einem Batteriepass ausgestattet sein:
- Alle LV Batterien (Batterien in leichten Verkehrsmitteln)
- Alle Elektrofahrzeugbatterien
- Alle Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität
Wichtiger Unterschied zur ESPR: Während die Ökodesign-Verordnung (ESPR) technologisch weiter geht und beispielsweise auch NFC-Chips oder DataMatrix-Codes vorsieht, schreibt die Batterieverordnung den Zugriff (Stand jetzt) definitiv als QR-Code am Produkt vor. Die Kommission hat zwar die Möglichkeit, dies später auf NFC-Chips aufzuweiten, hat es bisher aber nicht getan.
Das Software-System: Die technischen Grundsätze
Der Batteriepass wird in der Verordnung zwar exakt so benannt, ist aber ein Digitaler Produktpass wie jeder andere. Es gelten somit dieselben Grundprinzipien wie für alle DPP-Systeme:
- Verantwortlichkeit: Der Inverkehrbringer ist in den allermeisten Fällen für das Software-System dahinter verantwortlich.
- Architektur: Das System wird dezentral aufgebaut, nutzt offene Standards und muss interoperabel sein.
- Kosten: Der Abruf muss für die Nutzer der Produktpässe vollkommen kostenlos sein.
- Ausfallsicherheit: Es ist ein Backup-System vorgeschrieben. Der Batteriepass muss selbst dann noch nutzbar sein, wenn die Firma, die ihn erstellt hat, nicht mehr existiert.
Die Batterieverordnung sieht bereits vor, dass das System durch einen Dritten – einen sogenannten DPP-Service Provider (wie ECHO PRM) – betrieben werden kann.
Welche Daten müssen in den Batteriepass?
Ein wesentlicher Unterschied zu den zukünftigen DPPs der Ökodesign-Verordnung (ESPR) ist, dass die Datenattribute für den Batteriepass bereits direkt feststehen und nicht erst durch noch ausstehende delegierte Rechtsakte definiert werden müssen.
Allein für EV-Batterien (Elektrofahrzeugbatterien) listet die Verordnung in Artikel 77 und Anhang XIII rund 80 obligatorische Datenattribute auf. Das BatteryPass-Konsortium hat im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Anforderungen analysiert und eine Liste von insgesamt 93 Datenpunkten erarbeitet.
Diese Datenattribute gliedern sich entlang des Lebenszyklus in sieben Inhaltscluster:
- Allgemeine Informationen zur Batterie und zum Hersteller
- Konformität, Kennzeichnungen, Zertifizierungen
- CO2-Fußabdruck der Batterie
- Sorgfaltspflicht in der Lieferkette
- Batteriematerialien und -zusammensetzung
- Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz
- Leistung und Haltbarkeit
Die Daten können sich entweder auf das Batteriemodell (eine Version einer Batterie) beziehen oder spezifisch für die konkrete einzelne Batterie gelten. Zudem wird zwischen statischen (unveränderlichen) und dynamischen (veränderlichen) Daten unterschieden. Die EU-Kommission besitzt die Befugnis, diese Liste über delegierte Rechtsakte an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt anzupassen.
Datenschutz: Wer hat Zugriff auf welche Daten?
Um der großen Verunsicherung bezüglich wirtschaftlich sensibler Informationen zu begegnen, legt die Verordnung fest, dass sensible Daten nicht öffentlich zugänglich sind. Es gilt ein gestuftes Rechtesystem:
| Zugriffsebene / Zielgruppe | Datenkategorie (Beispiele aus der Verordnung) |
|---|---|
| Öffentlich zugänglich(Für jede Person einsehbar) | Allgemeine Angaben (Erzeuger, Datum und Ort der Erzeugung), technische Daten (Gewicht, Kapazität, chemische Zusammensetzung), gefährliche Stoffe, zu verwendendes Feuerlöschmittel, Minimal-, Nenn- und Maximalspannung, erwartete Lebensdauer (in Zyklen), Temperaturbereich, EU-Konformitätserklärung sowie Angaben zum CO2-Fußabdruck (wird für das Batteriemodell ermittelt; Stand Februar 2026 gibt es hierzu nur einen Entwurf und Initiativen). |
| Personen mit berechtigtem Interesse(z. B. Reparaturbetriebe, Recyclingbetreiber) | Auf Batteriemodell-Ebene: Ausführliche Zusammensetzung (Kathode, Anode und Elektrolyt), Teilenummern von Komponenten, Informationen für die Zerlegung. Auf Einzelbatterie-Ebene: Werte für Parameter der Leistung und Haltbarkeit, Alterungszustand der konkreten einzelnen Batterie, Informationen zur Verwendung (Ladezyklen, Unfälle, Temperaturbereiche). |
| Notifizierte Stellen(Marktaufsichtsbehörden & EU-Kommission) | Ergebnisse von Prüfberichten und Nachweise, dass alle Anforderungen aus der Batterieverordnung und den dazugehörigen Rechtsakten eingehalten werden. |
Fazit und Handlungsempfehlungen für Hersteller
Auch wenn einige Unbekannte in der Regulatorik verbleiben: Die geforderten Datenpunkte sind bekannt. Betroffene Batteriehersteller sollten ab sofort informieren, analysieren und sich um die eigenen Daten kümmern. Es gilt, Struktur in die Daten zu bringen und zu prüfen, was bereits vorliegt und was noch erfasst werden muss. Wer das System nicht selbst EU-konform entwickelt, sollte im Laufe des Jahres Gespräche mit potenziellen DPP-Service Providern suchen.
Unterstützung bei der Umsetzung gesucht? Wir bei ECHO PRM sind ein agiles Team und bringen die technologische Basis bereits mit, die sehr stark in die Richtung des offiziellen DPP-Systems geht. Wir planen die Umsetzung der harmonisierten Standards direkt nach deren Veröffentlichung im Sommer und werden uns Ende des Jahres an den Rechtsakt für Service Provider anpassen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn es bei Ihnen knapp wird!
Hinweis: In unserem Whitepaper zum Batteriepass finden Sie weitere Informationen. Diesen erreichen Sie über folgenden Link: HIER klicken