Digitale Revolution in der Maschinenindustrie
Im Juni 2023 wurde ein zukunftsweisender Meilenstein in der Maschinenindustrie erreicht: Die damals veröffentlichte neue EU-Maschinenverordnung ermöglicht es Herstellern endlich, digitale Betriebsanleitungen zu verwenden. Dieser Schritt markiert einen bedeutenden Fortschritt in Richtung Effizienz und Nachhaltigkeit für Unternehmen in Europa.
Ab sofort: Die digitale Betriebsanleitung
Und weil Nachhaltigkeit nicht warten kann, haben sich die EU-Kommission, die Mitgliedsstaaten und Wirtschaftsverbände darauf geeinigt, dass Hersteller von Maschinen die Betriebsanleitung bereits jetzt und ab sofort in digitaler Form liefern können, auch wenn die neue Verordnung erst im Januar 2027 gültig wird.
Was ist die Grundlage?
Die Verordnung, offiziell bekannt als „VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates“, regelt in Kapitel II Artikel 10, Absatz (7) folgendes:
„Die Hersteller gewährleisten, dass der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt die Betriebsanleitung und die Informationen nach Anhang III beigefügt sind. Die Betriebsanleitung kann in digitaler Form bereitgestellt werden.„
Link zur neuen EU-Maschinenverordnung.
Wann kann es losgehen?
Die gute und jetzt neue (Stand April 2024) Nachricht zuerst:
Ab sofort!
Die Verordnung gilt zwar offiziell erst ab dem 20. Januar 2027. Im April 2024 wurde aber der Leitfaden zur Maschinenrichtlinie, der sog. „Guide to application of the Machinery Directive 2006/42/EC” in der Version 2.3 veröffentlicht.
Link zum Download.
Dort steht folgender Absatz unter §255 (gekürzt):
“In light of the new Machinery Regulation’s provisions on the format of the instructions, one can consider that respecting those provisions (…) also ensures compliance with the corresponding provisions of the Machinery Directive.”
Die weiteren Absätze einfach zusammengefasst:
Wenn die Vorgaben aus der neuen Maschinenverordnung im Absatz 10 (7) eingehalten werden, handelt man auch konform mit der aktuell noch gültigen Maschinenrichtlinie von 2006. Diese Information wird auch in einem VDMA-internen Bericht vom 19.04.2024 bestätigt.
Welche Einschränkungen gibt es?
Im Kapitel II, Artikel 10, Absatz (7) dieser Verordnung werden allerdings einige Vorgaben gemacht:
„Wenn die Betriebsanleitung in digitaler Form bereitgestellt wird, muss der Hersteller…
- auf der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf ihrer Verpackung oder in einem Begleitdokument angeben, wie auf die digitalen Betriebsanleitungen zugegriffen werden kann;
- diese in einem Format bereitstellen, das es dem Nutzer ermöglicht, die Betriebsanleitung auszudrucken, herunterzuladen und auf einem elektronischen Gerät zu speichern, sodass er jederzeit, insbesondere bei einem Ausfall der Maschine oder des dazugehörigen Produkts, darauf zugreifen kann; diese Anforderung gilt auch, wenn die Betriebsanleitung in die Software der Maschine oder des zugehörigen Produkts eingebettet ist;
- sie während der voraussichtlichen Lebensdauer der Maschine oder des dazugehörigen Produkts und mindestens zehn Jahre lang nach dem Inverkehrbringen der Maschine oder des dazugehörigen Produkts online zugänglich machen.
Auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs stellt der Hersteller die Betriebsanleitung jedoch innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereit.“
Wie mit diesen Anforderungen umgegangen werden kann, analysieren wir weiter unten.
Die gleichen Anforderungen gelten auch für unvollständige Maschinen und die Montageanleitung. Siehe dazu Artikel 11 (7). Leider gelten diese Möglichkeiten nur für professionelle Nutzer, also im B2B Umfeld. Bei B2C Verkäufen muss der Hersteller die Anleitung leider nach wie vor in Papierform bereitstellen.
Wie kann das nun umgesetzt werden?
Kurz gesagt:
Mit ECHO PRM!
Oder: Die (vielleicht) naheliegende, einfache Option: Selbst machen? 😣
In der eigenen Website-Struktur könnte eine Kategorie für Dokumente geschaffen werden (oder existiert eventuell sogar schon). Dort werden die Betriebsanleitungen als pdf-Dokument hinterlegt. Aus der Website-URL wird ein QR-Code generiert – das ist keine „Raketenwissenschaft“ – welcher am oder im Produkt angebracht wird.
Das ist machbar, relativ schnell umgesetzt und ohne großen finanziellen Mehraufwand.
🔒 Allerdings ist das etwas kurz gedacht! Wir haben einige wichtige Punkte gesammelt:
Umsetzung 1: Von der Website entkoppeln – flexibel bleiben
Die neue EU-Verordnung fordert, dass die Anleitungen fortwährend online verfügbar ist und das während des zu erwartenden Lebenszyklus des Produkts und dabei mindestens 10 Jahre.
Firmen-Webseiten werden regelmäßig erneuert, dabei ändert sich auch oft die Struktur der Seite und damit potenziell die URL der Betriebsanleitungen. Der in diesem Fall erzeugte QR-Code leitet aber immer auf die ursprüngliche Seite – ist quasi „hart“ mit der Website Sub-URL verbunden.
Die URL muss hier also immer die gleiche bleiben!
Vorteil mit ECHO PRM:
Mit ECHO PRM erhält jedes Produkt eine eindeutige Web-App-URL, unabhängig von der aktuellen Website. Die Dokumente können einfach und jederzeit der jeweiligen Web-App zugeordnet werden.
Falls die Zusammenarbeit mit ECHO PRM beendet wird, kann die Seriennummer- und Produktlogik der URLs in anderen Anwendungen oder Eigenentwicklungen weiterverwendet werden.
Umsetzung 2: Die URL an der Maschine bzw. im QR-Code muss über Jahrzehnte aktuell bleiben
Ob eigene Website oder ein Anbieter wie ECHO PRM. Eine Verlinkung per QR-Code oder NFC-Label über Jahrzehnte aktuell zu halten, ist keine einfache Aufgabe.
- Bei einem externen Anbieter muss einkalkuliert werden, dass dieser vom Markt verschwinden könnte oder dass die Zusammenarbeit aus anderen Gründen endet
- Auch muss das Format der Zielseite hinter dem QR-Code stets nutzbar bleiben, auch wenn sich die Website-Technologie weiterentwickelt.
Diesem Thema haben wir uns bei ECHO PRM intensiv gewidmet und folgende Lösungen dafür entwickelt:
Zum Verständnis: Mit ECHO PRM bekommt jedes individuelle Produkt (spezifisch bis auf Seriennummer-Level) eine eindeutige Web-App URL. Diese wiederum kommt in den QR-Code oder das NFC Label, welches dann am Produkt angebracht wird
Jetzt wird es etwas technischer:
Die Codes aus dem ECHO PRM System sind absolut eindeutig und werden programmatisch in der ECHO PRM Software kreiert.
Als Hersteller ordnet man diesen IDs/URLs im sog. Backend den korrekten Produkte zu. Also z.B. einen Produkttyp und eine Seriennummer. Dieser Schritt ist sehr einfach gehalten und kann auch automatisiert werden.
ECHO PRM Kunden können die sog. „Whitelabel-Domain“ Lösung wählen. Dann wird das „app.echoprm.com“ durch eine kundenspezifische Domain ersetzt wie z.B. app.your-domain.de.
Damit ist die URL auf dem QR-Code oder NFC-Label am Produkt in den Händen unserer Kunden und leitet auf die „ECHO PRM“ Web-App weiter.
Sollte sich der Produkt-Hersteller dazu entscheiden, nicht mehr mit ECHO PRM zu arbeiten, gibt es damit eine Exit-Strategie:
- Unsere Kunden können jederzeit die URL-Produkt-Zuordnung als csv-Datei herunterladen. (siehe Beispiel Bild)
- Nun kann der Kunde im Fall der Fälle die URLs neu mappen. Je nach Produkt (also z.B. Bagger B, Lader A) oder sogar nach Seriennummer.
- Damit kann sichergestellt werden, dass das richtige Produkt, in der richtigen Version bzw. die richtige Seriennummer mit der richtigen Website der Betriebsanleitung verknüpft ist – auch nach Ende der Nutzung von ECHO PRM
Umsetzung 3: Die Krux mit der Lieferung in Papierform auf Kundenwunsch
In der Verordnung steht folgender Satz: „ Auf Verlangen des Nutzers zum Zeitpunkt des Kaufs stellt der Hersteller die Betriebsanleitung jedoch innerhalb eines Monats kostenlos in Papierform bereit.“
Die Frage wird nun sein, was „zum Zeitpunkt des Kaufs“ bedeutet.
Aber auch wenn „beim Kauf“ wirklich „bei Bestellung“ bedeutet, wird dies insbesondere bei Produkten, die über Händler vertrieben werden, schwierig. Für den Kunden findet der Kauf beim Händler statt, für den Hersteller hat der Verkauf im Zweifel Monate davor stattgefunden.
Die Hersteller werden daher den Kunden die Möglichkeit bieten müssen, Anleitungen in Papierform bestellen zu können, und zwar noch lange nach Auslieferung.
Vorteil mit ECHO PRM:
Mit ECHO PRM kann ein Formular zur Bestellung einer gedruckten Version in die Web-App eingebunden werden. Der Hersteller weiß automatisch, zu welcher Seriennummer die Anleitung angefragt wurde und kann mit minimalem Aufwand den Anforderung nachkommen.
Ausblick
Die digitale Betriebsanleitung gilt ab sofort!
Schon heute – und noch mehr in der Zukunft – werden diverse digitale Dienste rund um ein Produkt angeboten: Telematik, Online-Ersatzteilkataloge/Shops, Online-Trainings, digitale Maschinenakte, Service Tickets, Augmented Reality Service Anwendungen, etc.
Auch wenn noch unklar ist, wie die Ausgestaltung genau sein wird – der Digitale Produkt Pass (DPP) im Rahmen der EU- Ökodesignverordnung wird in der Zukunft ebenfalls ein produktspezifisches Softwaresystem (ein sog. DPP-System) benötigen.
Alle Dienste, Möglichkeiten und Optionen sollten für den Endanwender einfach auffindbar und nutzbar sein. Wird im ersten Schritt z.B. die Betriebsanleitung nur durch einen Link auf die Website realisiert, bleiben alle anderen aktuellen und zukünftigen Funktionen und Dienste außen vor bzw. müssen ggf. mit weiteren QR-Codes oder NFC-Labels verknüpft werden.
Vorteil mit ECHO PRM:
Mit ECHO PRM wird eine „One QR-Code“ Lösung umgesetzt und alle aktuellen sowie zukünftigen digitalen Lösungen über einen zentralen Einstiegspunkt angeboten, welcher einfach, schnell und jederzeit angepasst werden kann.
Schon heute können mit ECHO PRM diverse After-Sales Services umgesetzt und direkt angeboten werden:
Video-Tutorials, FAQ-Sektionen, Marketinginformationen, aktuelle Aktionen und Hinweise und natürlich Umfragen, Feedback- und Kontaktformulare sowie bei Bedarf die Abwicklung des After Sales über ein Ticket System und vieles mehr.
- Alles über eine Plattform
- Alles miteinander verbunden
- Flexibel und modular erweiterbar
„Product Relationship Management (PRM)“ eben und nicht nur Infos bereitstellen.